SAF-HOLLAND GmbH
SAF-HOLLAND GmbH strebt ein intensives und partnerschaftliches Verhältnis mit seinen Lieferanten an, um den stetig steigenden Anforderungen und Erwartungen des Weltmarkts an die Produkte gerecht zu werden und diese zu übertreffen. Dafür ist eine kontinuierliche Verbesserung von Produkten und Prozessen zur Sicherung einer nachhaltigen Qualität und zur Reduzierung der Kosten notwendig. Nur gemeinsam mit unseren Lieferanten kann SAF-HOLLAND GmbH die künftigen Herausforderungen des Marktes meistern und somit die Ausgangsbasis für den wirtschaftlichen Erfolg beider Seiten schaffen. Im Zuge dessen finden Sie nachfolgend die SAF-Holland Lieferantenrichtlinie, welche grundsätzlich unsere Erwartungen an den Lieferanten widerspiegeln.
Als Bewerbung Ihres Unternehmens erwarten wir eine Firmenpräsentation, sowie die ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen kleinen Einblick über unser Einkaufsportfolio im Produktionsmaterialbereich:
CBAM
Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) der EU ist das Instrument der EU, um den CO2-Ausstoß bei der Herstellung CO2-intensiver Waren, die in die EU gelangen, fair zu bepreisen und eine sauberere industrielle Produktion in Nicht-EU-Ländern zu fördern.
Durch die Bestätigung, dass ein Preis für die bei der Herstellung bestimmter in die EU eingeführter Waren entstehenden grauen CO2-Emissionen gezahlt wurde, wird das CO2-Grenzausgleichssystem sicherstellen, dass der CO2-Preis der Einfuhren dem CO2-Preis der inländischen Produktion entspricht und dass die Klimaziele der EU nicht untergraben werden. Das CBAM ist so konzipiert, dass es mit den WTO-Regeln vereinbar ist.
CO2-Grenzausgleichssystem – Europäische Kommission (europa.eu)
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Von einer fairen Globalisierung profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten. Seit 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Die Einkaufsbedingungen finden Sie hier.
Die Lieferantenrichtlinie finden Sie hier.
Den Verhaltenskodex finden Sie hier.
Warenanlieferung allgemein – Unionsware
WE-Anlieferadressen, WE-Öffnungszeiten und WE-Ansprechpartner
Warenanlieferung von Zollgut – Nichtunionsware
Informationen unseres Zollagenten zu zollrelevanten Unterlagen
Leergut / Behältermanagement
Die Verwaltung der Mehrwegverpackungen erfolgt über SAF-Holland Behältermanagement
Kontakt zum zentralen SAF-Holland Behältermanagement
Behältermanagement Ansprechpartner
Jan Stein
+ 49 (0) 6095 / 301 - 318
behaeltermanagement@safholland.de
Silke Prockner
+ 49 (0) 6095 / 301 - 505
behaeltermanagement@safholland.de
Bitte beachten Sie unsere Anmeldezeiten für Leergutabholungen:
Montag bis Donnerstag 07:00 – 14:00 Uhr und
Freitag 07:00 – 12:00 Uhr
Das Verpackungshandbuch finden Sie hier.
Zusätzliche Dokumente
Weitere Dokumente für Lieferanten finden Sie im Download Bereich.
Bitte besuchen Sie diese Website und den Download Bereich regelmäßig.
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